Kinder- und Jugendschutz ist ein zentrales Anliege unseres Vereins in der Gestaltung der individuellen Patenschaften. Dazu haben wir Leitlinien für den Umgang mit unseren minderjährigen Schützlingen entwickelt. Unsere Patinnen und Paten nutzen unsere Weiterbildungsangebote, in denen auch die wesentlichen Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes behandelt werden. Alle aktiven Patinnen und Paten verfügen über ein gültiges erweitertes Führungszeugnis, das sie dem Vereinsvorsitzenden zur Einsichtnahme vorgelegt haben.
Unser Verein EfbZ e.V. hat am 22. Mai 2017 eine Vereinbarung zum Kinderschutz gem. § 72a SGB VIII mit dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Jugend, unterzeichnet. Einzelheiten stehen unten.
EfbZ hat im Mai 2017 Leitlinien im Umgang mit Schützlingen erlassen und im August 2019 einen Verhaltenskodex für Patinnen und Patinnen beschlossen, der verpflichtend einzuhalten ist.
Seit September 2019 darf EfbZ das Logo für den Kinderschutz in Vereinen und Verbänden "Kinderschutz - Na klar" im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden.
Leitlinien unseres Vereins im Umgang mit Schützlingen
1. Würde – Wertschätzung – Kultur der Grenzachtung
Patinnen und Paten
achten die Würde ihrer Mitmenschen. Ihre ehrenamtliche Arbeit im Verein „Engagement für berufliche Zukunft e.V.“ (EfbZ) ist von Wertschätzung und Grenzachtung geprägt.
2. Grenzen achten / Nähe – Distanz
Patinnen und Paten nehmen die
individuellen Grenzempfindungen ihres Schützlings wahr und respektieren sie in Ausübung ihrer Patenschaft.
3. Aktiv Stellung beziehen – Kinder schützen
Patinnen und Paten
beziehen aktiv Stellung gegen abwertendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten, egal, ob dieses Verhalten durch Worte, Taten, Bilder oder Videos erfolgt.
4. Vorbildfunktion / Abhängigkeiten verhindern
Patinnen und Paten sind
sich ihrer Vorbildfunktion gegenüber ihren Schützlingen bewusst. Ihr Handeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Sie schaffen und nutzen weder Abhängigkeiten aus, noch missbrauchen sie das Vertrauen
der ihnen anvertrauten Schützlinge.
5. Sorgfältige Methodenauswahl
Patinnen und Paten achten bei der
Auswahl von Methoden und Aktionen darauf, dass ihrem Schützling keine Angst gemacht wird und seine persönlichen Grenzen nicht verletzt werden.
6. Beratung einholen
Bei Erkennen von Übergriffen oder massiven Formen
seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt gegen ihren Schützling holen sich Patinnen und Paten umgehend Beratung von Fachkräften, insbesondere bei der pädagogischen Leitung im Verein
EfbZ ein.
7. Grenzverletzungen
Patinnen und Paten nehmen
Grenzverletzungen durch andere Akteure bewusst wahr und vertuschen sie nicht.
8. Eigenverantwortung
Für den Fall, dass wegen einer Straftat mit sexualisierter Gewalt ein Strafverfahren gegen eine Patin oder einen Paten eingeleitet wird, verpflichtet sie/er sich,
dies dem Verein EfbZ e.V. umgehend mitzuteilen. Unabhängig davon legen Patinnen und Paten ein erweitertes Führungszeugnis vor.