Kinder- und Jugendschutz


Kinder- und Jugendschutz ist ein zentrales Anliegen unseres Vereins in der Gestaltung der individuellen Patenschaften. Dazu haben wir Leitlinien für den Umgang mit unseren minderjährigen Schützlingen entwickelt. Unsere Patinnen und Paten nutzen unsere Weiterbildungsangebote, in denen auch die wesentlichen Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes behandelt werden. Alle aktiven Patinnen und Paten verfügen über ein gültiges erweitertes Führungszeugnis, das sie dem Vereinsvorsitzenden zur Einsichtnahme vorgelegt haben. Unser Verein EfbZ e.V. hat am 22. Mai 2017 eine Vereinbarung zum Kinderschutz gem. § 72a SGB VIII mit dem Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Jugend, unterzeichnet. Einzelheiten stehen unten.

 

Der Verein EfbZ e.V. hat im Mai 2017 Leitlinien im Umgang mit Schützlingen erlassen und im August 2019 einen Verhaltenskodex für Patinnen und Patinnen beschlossen, der verpflichtend einzuhalten ist.

 

Seit September 2019 darf der Verein EfbZ e.V. das Logo für den Kinderschutz in Vereinen und Verbänden "Kinderschutz - Na klar" im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden.


 

Präventions- und Schutzkonzept zum Wohl der in der Patenarbeit betreuten Kinder und Jugendlichen

(Hinweis hierzu: Downloads siehe ganz unten)

 

1. Einleitung

 

Der Verein “Engagement für berufliche Zukunft e.V.“ (EfbZ e.V.) möchte mit diesem Präventions- und Schutzkonzept die gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes aktiv umsetzen.

 

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen. EfbZ e.V. verurteilt jede Form von körperlicher Gewalt und des sexuellen Missbrauchs sowie jede weitere Form der Kindeswohlgefährdung. Es ist dem Verein wichtig, dass Kinder und Jugendliche im Rahmen der Patenarbeit von ihren Patinnen und Paten und von der Vereinsführung Schutz und Hilfe erhalten, wenn sie es benötigen. Potentiellen Tätern wollen wir keinen Raum bieten.

 

 

2. Handelnde Personen

 

Im Verein sind durchgehend mehr als 40 Patinnen und Paten ehrenamtlich in Patenschaften aktiv. Sie werden durch ein Leitungsteam betreut, das aus mehreren ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern und einer vom Landkreis Sigmaringen den Verein unterstützenden pädagogischen Mitarbeiterin besteht.

 

   

   Cara Halder-Hinz (Landratsamt Sigmaringen)

   mail: cara.halder-hinz@lrasig.de

   fon: 07571/102-5195

 

 

3. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

 

Aufgrund der Vereinbarung zum § 72a SGB VIII vom 22. Mai 2017 hat sich der Verein verpflichtet, keine Personen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzusetzen, die einen relevanten Eintrag im erweiterten Führungszeugnis haben. Deshalb muss jeder Pate vor Beginn seiner ehrenamtlichen Tätigkeit der 1. Vorsitzenden ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen. Die Aktualisierung erfolgt alle fünf Jahre. Bei Tätigkeitsbeginn wird zudem das Präventions- und Schutzkonzept ausgehändigt und der Kinderschutz zum Thema gemacht.

 

 

4. Leitlinien im Umgang mit Schützlingen (Ehrenkodex)

 

• Würde – Wertschätzung – Kultur der Grenzachtung

Patinnen und Paten achten die Würde ihrer Mitmenschen. Ihre ehrenamtliche Arbeit im Verein “Engagement für berufliche Zukunft e.V.“ (EfbZ) ist von Wertschätzung und Grenzachtung geprägt.

 

• Grenzen achten / Nähe – Distanz

Patinnen und Paten nehmen die individuellen Grenzempfindungen ihres Schützlings wahr und respektieren sie in Ausübung ihrer Patenschaft.

 

• Aktiv Stellung beziehen – Kinder schützen

Patinnen und Paten beziehen aktiv Stellung gegen abwertendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten, egal, ob dieses Verhalten durch Worte, Taten, Bilder oder Videos erfolgt.

Sie unterstützen ihre Schützlinge in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten. Das Recht der Schützlinge auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe stehen an erster Stelle. Patinnen und Paten stärken sie, für diese Rechte wirksam einzutreten.

 

• Vorbildfunktion / Abhängigkeiten verhindern

Patinnen und Paten sind sich ihrer besonderen Vorbildfunktion gegenüber ihren Schützlingen bewusst. Ihr Handeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Sie schaffen und nutzen weder Abhängigkeiten aus, noch missbrauchen sie das Vertrauen der ihnen anvertrauten Schützlinge.

 

• Sorgfältige Methodenauswahl

Patinnen und Paten achten bei der Auswahl von Methoden und Aktionen darauf, dass ihrem Schützling keine Angst gemacht wird und seine persönlichen Grenzen nicht verletzt werden.

 

• Beratung einholen

Bei Erkennen von Übergriffen oder massiven Formen seelischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt gegen ihren Schützling holen sich Patinnen und Paten umgehend Beratung von Fachkräften, insbesondere bei der pädagogischen Leitung im Verein EfbZ ein.

 

• Grenzverletzungen

Patinnen und Paten nehmen Grenzverletzungen durch andere Akteure bewusst wahr und vertuschen sie nicht.

 

• Eigenverantwortung

Für den Fall, dass wegen einer Straftat mit sexualisierter Gewalt ein Strafverfahren gegen eine Patin oder einen Paten eingeleitet wird, verpflichtet sie/er sich, dies dem Verein EfbZ e.V. umgehend mitzuteilen. Unabhängig davon legen Patinnen und Paten ein erweitertes Führungszeugnis vor.

  

 

5. Verhaltensregeln – Verhaltensleitfaden für alle ehrenamtlich tätigen Patinnen und Paten (Verhaltenskodex)

 

Ein Verhaltensleitfaden bezieht sich auf ganz genaue Regelungen des Verhaltens in bestimmten beschriebenen Situationen bzw. unter bestimmten beschriebenen Umständen, die als risikoreich erkannt wurden.

Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen (Schützlingen) bewusst.

 

• In der Regel finden die gemeinsamen Treffen in öffentlichen Einrichtungen (Schule, Bibliothek, Jugendraum) oder sonstigen neutralen Orten (z.B. Ausbildungsort) statt – meist in Eins zu Eins Situationen. Bei berechtigtem Bedarf können Treffen auch außerhalb dieser Orte stattfinden, so zum Beispiel Fahrten zu Betrieben, Praktikumsplätzen, kulturellen Angeboten oder auch zu Gesprächszwecken während eines Spaziergangs.

 

• Ich bin mir bewusst, dass Eins zu Eins Situationen mit Minderjährigen Tätern eine Plattform für Grenzverletzungen bieten. So achte ich in diesen Situationen besonders und sehr bewusst auf die Gestaltung einer professionellen Distanz und Atmosphäre innerhalb aller Räumlichkeiten sowie, wie oben beschrieben, außerhalb dieser Räumlichkeiten.

 

• In seltenen Fällen können nach eingehender Rücksprache mit der EfbZ – Leitung Treffen in häuslichen Räumen stattfinden, jedoch ausschließlich bei zwingendem Bedarf oder Grund. (Beispiel: Schülerin wohnt in unmittelbarer Nähe der Patin, beide hätten einen langen Weg wieder zurück zur Schule.)

 

• Mit der Wahl des Raumes im Haus stelle ich bewusst eine neutrale Situation und einen professionellen Rahmen her, welche keinerlei Verdacht, Zweifel oder auch spätere Vorwürfe seitens des Kindes oder Jugendlichen begünstigen könnten (Räume des ganz persönlichen Bereichs, z.B. Schlafzimmer).

 

• Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. In meiner Rolle als Patin/ Pate arbeite ich mit Kindern und Jugendlichen in der Pubertät – daher ist mir sehr wohl bewusst, dass die/ der Jugendliche unter Umständen eine andere Wahrnehmung hinsichtlich Aufmerksamkeit und Berührungen haben kann, als ich selbst.

 

• Um sexualisierte Phantasien oder gar Vorwürfe nach bestem Wissen und Gewissen auszuschließen, respektiere ich die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Kinder und Jugendlichen sowie meine eigenen. Dies gilt auch für den Umgang mit Bildern und Medien, insbesondere bei der Nutzung von mobilen Endgeräten und Internet.

 

• Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz meiner Schützlinge einzuleiten.

 

• Ich höre zu, wenn die mir anvertrauten jungen Menschen mir verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, verbale, sexualisierte und körperliche Gewalt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalt von männlichen und weiblichen Tätern verübt werden kann und dass Mädchen und Jungen zu Opfern werden können.

 

• Ich kenne die Werte, Haltung und Verfahrenswege sowie die Ansprechpartner des Vereins EfbZ e.V. Sollten in einer Eins-zu-Eins-Situation Bedenken, Fragen oder auch “ein komisches Gefühl“ hinsichtlich der Einhaltung von Grenzen – auch seitens des Schützlings –aufkommen, weiß ich, dass ich Beratung, Hilfe zur Klärung bzw. Unterstützung von der pädagogischen Leitung bekommen kann, und werde diese bei Bedarf sofort in Anspruch nehmen.

 

• Ich bin mir bewusst, dass jede gewaltgeprägte Äußerung oder Handlung und jede sexualisierte Handlung zu Kindern und Jugendlichen strafrechtliche Folgen haben kann.

 

• Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der den Verdacht auf sexuellen Missbrauch nahelegt, teile ich dies unverzüglich der Pädagogischen Leitung im Verein mit.

 

  

6. Erklärung zum grenzachtenden Umgang für Patinnen und Paten

(Downloads siehe weiter unten)

 

Name, Vorname: xxx

Geburtsdatum: xxx

Anschrift: xxx

Tätigkeit: Lern- und Jobpatin / Lern- und Jobpate

Verein: Engagement für berufliche Zukunft - “EfbZ“ e.V.

 

Hiermit erkläre ich, dass ich die Leitlinien und den Verhaltenskodex erhalten und die darin formulierten Verhaltensregeln aufmerksam zur Kenntnis genommen habe. Ich verpflichte mich, den Verhaltenskodex in meiner Tätigkeit als Patin/Pate gewissenhaft zu befolgen.

 

Ort, Datum Unterschrift der Patin / des Paten

 

 

 

7. Sensibilisierung und Qualifizierung der Patinnen und Paten

 

• Bei der Gewinnung von Bürgern als ehrenamtlich tätige Patinnen und Paten wird zum Kennenlernen der Person ein Erstgespräch nach dem Vier-Augen-Prinzip geführt. Zwei Mitglieder des Leitungsteams führen das Erstgespräch durch, einer stellt Fragen nach einem vorgegebenen Fragenkatalog und protokolliert die Ergebnisse. Die zweite Person beobachtet und verhält sich bei der Befragung weitgehend passiv.

 

• Mit der/dem potentiellen Patin/Paten wird dabei die Verpflichtung besprochen, dass der 1. Vorsitzenden ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorzulegen ist, bevor eine Patenschaft beginnen kann.

 

• Beim Erstgespräch mit dem an einer Patenschaft interessierten Bürger besitzt das Thema „Kinder- und Jugendschutz“ einen hohen Stellenwert, um gegenüber potentiellen Tätern abschreckend zu wirken.

 

• Der Verein EfbZ führt im Laufe eines Kalenderjahres drei bis vier Patenfortbildungen durch. Dabei wird das Thema “Kinder- und Jugendschutz“ durch die Pädagogische Leitung immer wieder anlassbezogen in eine Fortbildung miteinbezogen.

 

• Auf der Homepage des Vereins (www.efbz-sig.de) ist das Thema an prominenter Stelle (Startseite) platziert.


Downloads zum Kinder- und Jugendschutz


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Verhaltenskodex für Patinnen und Paten
Verhaltenskodex Paten.pdf
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Leitlinien im Umgang mit Schützlingen 20
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Vereinbarung Kinderschutz.pdf
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